Willst du auch in Zukunft noch große Fische fangen?
Hier erfährst du wieso es sinnvoll ist, vor allem kapitale Raubfische wieder in das Gewässer zurückzusetzen und auch wie das zurücksetzen im gesetzlichen Rahmen stattfinden darf und du dich nicht angreifbar machst.
Diese Informationen sind Wissenschaftlich bewiesen und die gesetzlichen Aspekte entsprechen den aktuellsten Veröffentlichungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fakten
Unwissenheit und Meinungsmache
Warum sind große Raubfische so wertvoll für das Gewässer?
Gute Gene – Genau wie bei uns Menschen, entscheidet das Erbgut darüber, wie groß ein Fisch wird. Entnimmst du also einen außerordentlich großen Fisch, so senkst du erheblich die Wahrscheinlichkeit, dass es in den kommenden Jahren bzw. Jahrzehnten, kapitalen Nachwuchs gibt.
Mehr Laich – Große Fische entwickeln überproportional mehr Laich als kleinere Fische. Das bedeutet, dass 10 Fische mit jeweils 1kg Körpergewicht deutlich weniger Laich produzieren als 1 Fisch mit 10kg Gewicht.
Weitere
Unter welcher Voraussetzung ist das zurücksetzen von Fischen gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben
Schonzeit – Innerhalb von gesetzlichen oder vereinsinternen Schonzeiten ist es verboten den Fisch zu entnehmen. Einige Fischarten wie z.B die Meerforelle sind zudem ganzjährig geschützt.
Hegemaßnahmen – Vereinsintern können unter gewissen Voraussetzungen Hegemaßnahmen ausgesprochen werden z.B auf Grund von einem mangelnden und zurückgehenden Zanderbestand.
Entnahmefenster – Vereinsintern oder Länderweit (z.B Hamburg, Niederlande) können unter gewissen Voraussetzungen Entnahmefenster eingeführt werden um kleine und große Fische zu schützen.
Kein Zielfisch – Generell gilt, dass Fische die nicht dem Zielfisch entsprechen zurückgesetzt werden dürfen insofern diese Überlebensfähig sind. Wenn ihr also auf Zander angelt aber einen Hecht fangt, dann seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet diesen Fisch zu entnehmen!
Keine Verwertung – Wenn der Zielfisch zu groß oder zu schwer ist um diesen verwerten zu können, dann seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet diesen Fisch zu entnehmen, wenn dieser Überlebensfähig ist. Wenn ihr also auf Hecht angelt und euch z.B ein 1,20m langer Hecht ins Netz geht, dann dürft ihr diesen Fisch zurücksetzen, weil ihr diesen nicht verwerten könnt (zu alt, zu aufwendig zu Transportieren, kein geeignetes Schlachtwerkzeug für diese Größe etc.)
Weitere
Quellen und Nachweise
Publizierung in der „Science“ bezüglich Laichfische:
Ab 2024 wird in allen Talsperren vom Ruhrverband (Biggetalsperre, Listertalsperre, Ennepetalsperre, Hennetalsperre, Möhnetalsperre, Sorpetalsperre, Versetalsperre, Fürwigtalsperre) auf Grund zurückgehender großer Raubfische die komplette Sonartechnik beim Angeln in den Sommermonaten verboten. Zudem werden die Fangmengen massiv limitiert.