Laichfische schützen - Radbodsee

angeln (1)

Willst du auch in Zukunft noch große Fische fangen?

Hier erfährst du wieso es sinnvoll ist, vor allem kapitale Raubfische wieder in das Gewässer zurückzusetzen und auch
wie das zurücksetzen im gesetzlichen Rahmen stattfinden darf und du dich nicht angreifbar machst.

Diese Informationen sind Wissenschaftlich bewiesen und die gesetzlichen Aspekte entsprechen den aktuellsten
Veröffentlichungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen.

Fakten

Unwissenheit und Meinungsmache

Warum sind große Raubfische so wertvoll für das Gewässer?

Gute Gene – Genau wie bei uns Menschen, entscheidet das Erbgut darüber, wie groß ein Fisch wird. Entnimmst du also einen außerordentlich großen Fisch, so senkst du erheblich die Wahrscheinlichkeit, dass es in den kommenden Jahren bzw. Jahrzehnten, kapitalen Nachwuchs gibt.

Mehr Laich – Große Fische entwickeln überproportional mehr Laich als kleinere Fische. Das bedeutet,
dass 10 Fische mit jeweils 1kg Körpergewicht deutlich weniger Laich produzieren als 1 Fisch mit 10kg
Gewicht.

Weitere

Unter welcher Voraussetzung ist das zurücksetzen von Fischen gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben

Schonzeit – Innerhalb von gesetzlichen oder vereinsinternen Schonzeiten ist es verboten den Fisch zu
entnehmen. Einige Fischarten wie z.B die Meerforelle sind zudem ganzjährig geschützt.

Hegemaßnahmen – Vereinsintern können unter gewissen Voraussetzungen Hegemaßnahmen
ausgesprochen werden z.B auf Grund von einem mangelnden und zurückgehenden Zanderbestand.

Entnahmefenster – Vereinsintern oder Länderweit (z.B Hamburg, Niederlande) können unter
gewissen Voraussetzungen Entnahmefenster eingeführt werden um kleine und große Fische zu
schützen.

Kein Zielfisch – Generell gilt, dass Fische die nicht dem Zielfisch entsprechen zurückgesetzt werden
dürfen insofern diese Überlebensfähig sind. Wenn ihr also auf Zander angelt aber einen Hecht fangt,
dann seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet diesen Fisch zu entnehmen!

Keine Verwertung – Wenn der Zielfisch zu groß oder zu schwer ist um diesen verwerten zu können,
dann seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet diesen Fisch zu entnehmen, wenn dieser
Überlebensfähig ist. Wenn ihr also auf Hecht angelt und euch z.B ein 1,20m langer Hecht ins Netz
geht, dann dürft ihr diesen Fisch zurücksetzen, weil ihr diesen nicht verwerten könnt (zu alt, zu
aufwendig zu Transportieren, kein geeignetes Schlachtwerkzeug für diese Größe etc.)

Weitere

Quellen und Nachweise

Publizierung in der „Science“ bezüglich Laichfische:

Web-Ansicht: https://lmy.de/RYehN

Weitere und aktuelle wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse findet ihr auf der Website für sozial ökologische Fischereiforschung:

Website: https://ifishman.de/

Weitere Infos

Ab 2024 wird in allen Talsperren vom Ruhrverband (Biggetalsperre, Listertalsperre, Ennepetalsperre,
Hennetalsperre, Möhnetalsperre, Sorpetalsperre, Versetalsperre, Fürwigtalsperre) auf Grund
zurückgehender großer Raubfische die komplette Sonartechnik beim Angeln in den Sommermonaten
verboten. Zudem werden die Fangmengen massiv limitiert.

Den Bericht auf Youtube:

2024  Angeln an den Stauseen des Ruhrverbandes

Auch der erste Angelverein in Hamm hat den zurückgehenden Raubfischbestand -zu spät- bemerkt, sodass
ab 2024 ein Entnahmefenster beschlossen ist.

Das letzte Abfischen am Radbodsee brachte folgende Empfehlung: Raubfische besetzen.